| Forschungsergebnisse
deuten darauf hin, daß viele ins Ausland gesandte Arbeitnehmer
bei ihrer Rückkehr zu ihrem vorherigen Arbeitsplatz Schwierigkeiten
hinnehmen müssen. Auch in den Fällen, in denen der Auslandsaufenthalt
problemlos verlaufen ist, erleben sie möglicherweise, daß
das Unternehmen ihre Erfahrung geringer einschätzt, als sie dies
erwartet haben. Rückkehrer berichten darüber hinaus, daß
sie während ihrer Abwesenheit anscheinend aus der Beförderungskartei
herausgefallen sind und bei Beförderungen übersehen wurden.
Der Wandel in Unternehmen schreitet heute schnell fort, und es ist
nicht unüblich, daß in der Zeit, in der ein Arbeitnehmer
im Ausland tätig ist, eine Umstrukturierung vorgenommen wird.
Dann kehren die entsprechenden Arbeitnehmer in ihr Heimatland zurück
und müssen feststellen, daß ihr alter Posten verschwunden
ist, geändert wurde oder einer neuen Abteilung zugeordnet wurde.
Die Wiedereingliederung sollte aus diesen Gründen sowohl vom
Rückkehrer selbst als auch vom Unternehmen ernst genommen werden.
Der Arbeitnehmer sollte während seiner Abwesenheit mit allen
zur Verfügung stehenden Mitteln - per E-mail oder Telefon,
durch Erhalt von (und eventuellem Schreiben von Beiträgen zu)
firmeninternen Veröffentlichungen, durch die Teilnahme an Sitzungen
usw. - den Kontakt zu seiner ehemaligen Wirkungsstätte aufrecht
erhalten. Das Unternehmen sollte einen Mitarbeiter der Personalabteilung
benennen, der für die Rückkehr des Arbeitnehmers verantwortlich
ist, und rechtzeitig Gespräche aufnehmen.
Der Arbeitsvertrag kann entweder befristet oder unbefristet ausgestellt
sein. Ein befristeter Vertrag läuft aus, wenn (ohne vorherige
Kündigung) das festgelegte Datum erreicht ist. Andernfalls
endet ein Vertrag, wenn eine der Parteien den Vertrag unter Einhaltung
der festgeschriebenen Kündigungsfrist beendet.
Für einen Arbeitnehmer, der vor Ort eingestellt wurde, ist
es ratsam, mit dem Gewerkschaftsvertreter zu klären, was die
Gesetzgebung in dem fraglichen Mitgliedstaat zu einer möglichen
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und die Kündigungsformen
sagt.
Der Beschäftigungsvertrag eines von seinem Unternehmen ins
Ausland entsandten Arbeitnehmers ist üblicherweise befristet.
Die Umstände, unter denen der befristete Vertrag vorzeitig
durch eine der Parteien beendet werden kann, sollten im Vertrag
selbst oder einem Begleitdokument eindeutig festgelegt sein. In
den Bedingungen sollte eine Entschädigungszahlung vorgesehen
werden, falls es zu einer vorzeitigen Beendigung kommt, die Verluste
zur Folge hat. In dem Vertrag sollte festgelegt sein, daß
der ins Ausland entsandte Arbeitnehmer nach Beendigung seines Auftrags
das Recht hat, im Dienste des Arbeitgebers auf einen Arbeitsplatz
zurückzukehren, der mindestens die gleiche Ebene hat. Eine
Möglichkeit zur Verlängerung des Vertrags bei entsprechender
Situation sollte ebenfalls im Vertrag enthalten sein.
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