EU-Länder informationen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Allgemeine Informationen

Besteuerung
 

Die Bestimmungen zur Besteuerung sind im Gegensatz zu den Bestimmungen zur Sozialversicherung noch nicht auf europäischer Ebene harmonisiert, sondern unterliegen vollständig den Entscheidungen des betreffenden Mitgliedstaates. Es gibt Besteuerungsabkommen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten, die bestimmen, in welchem Land der Betreffende steuerpflichtig ist. Das Finanzamt Ihres Landes ist der erste Ansprechpartner für Sie. Schauen Sie in das Telefonbuch, suchen Sie die Einzelheiten in den länderspezifischen Kapiteln (auf der linken Seite: 'Nationale Information'), oder gehen Sie zu http://europa.eu.int/scadplus

Sehen Sie sich bitte auch unsere neueste Publikation zu 'Untersuchung der Rechtsstellung und Besteuerung von Fach- und Führungskräften' an oder bestellen Sie sie per e-mail: gina.ebner@eurocadres.org.

Es gibt zwar keine Harmonisierung in Steuerfragen, doch es gibt zumindest einige Grundsätze, die von den öffentlichen Behörden beachtet werden müssen. Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, seine steuerlichen Belange nach seinen eigenen Interessen zu organisieren, doch er hat gleichzeitig die Pflicht, dies in einer Art und Weise zu tun, in der eine Diskriminierung oder potentieller Schaden für andere Mitgliedstaaten oder ihre Staatsangehörigen weitgehend vermieden wird.

Zwei Grundsätze regeln die Besteuerung in der Praxis:

  • Der Grundsatz des Wohnortes
  • Der Grundsatz der Quellensteuer

Der erste Grundsatz bedeutet, daß Steuern in der Regel in dem Land zu entrichten sind, in dem der Steuerpflichtige wohnt. Der zweite Grundsatz besagt, daß die Steuer in dem Staat erhoben wird, in dem das Einkommen verdient wurde oder in dem Vermögenswerte vorliegen. Diese zwei Grundsätze zusammen bedeuten, daß Arbeitnehmer im Ausland üblicherweise in dem Land Steuern zahlen, in dem sie leben, allerdings sollte die steuerliche Position von im Ausland stationierten Arbeitnehmern geprüft werden, da ihr Einkommen eventuell im Heimatland verdient wird, und nicht im Land des Wohnortes.

Da die Steuersätze zwischen den einzelnen Ländern sich erheblich voneinander unterscheiden, ist es wichtig, sicherzustellen, daß die Besteuerung bei der Festsetzung des Einkommens beachtet wird. Informationen zu Personensteuern und anderen Steuern sind den länderspezifischen Kapiteln zu entnehmen.

 

Bd. du Roi Albert II, 5, B-1210, Bruxelles, Belgique
Tel: +32 2 2240731 -- E-mail: gina.ebner@eurocadres.org