| 1. Einleitung
In zahlreichen Ländern innerhalb der EU sind nicht nur die
tatsächlichen Qualifikationen sondern auch die formellen Abschlüsse
von grundlegender Bedeutung. Ihr Diplom kann entscheidend dafür
sein, ob Sie eine Position bekommen, ganz egal, ob es sich um einen
regulierten oder einen nicht regulierten Beruf handelt. Der Besitz
eines bestimmten Titels oder der Nachweis einer vergleichbaren Ausbildung
kann den Arbeitsvertrag, den Sie erhalten und/oder die Gehaltseinstufung
entscheidend beeinflussen.
Ihre formelle Ausbildung kann für Ihren Arbeitgeber wichtig
sein, weil er möglicherweise beweisen muß, daß
er umsichtig gehandelt hat, als er Ihnen bestimmte Aufgaben erteilt
hat. Wenn Sie nicht in der Lage sind, den Nachweis zu erbringen,
daß Sie die erforderliche Ausbildung durchlaufen haben, ist
der Arbeitgeber in manchen Ländern haftbar, wenn Ihre Arbeit
zu Schäden führt.
Ihre Qualifikationen einschließlich aller Hochschulabschlüsse
und ihrer Äquivalente kann einen entscheidenden Einfluß
darauf haben, welcher Gewerkschaft Sie beitreten können, was
wiederum einen Einfluß auf Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Gehaltsstufe
haben kann. In einigen Ländern gilt die Mitgliedschaft in Gewerkschaften
praktisch als Nachweis der Ausbildung und Qualifikation einer Person.
Aus diesem Grund sollten Sie immer eine detaillierte Beschreibung
Ihrer Ausbildung sowie die Originale Ihrer Prüfungsnachweise
und Zeugnisse vorlegen. Sie sollten Ihren nationalen Kontakt ebenfalls
auf die Anerkennung Ihrer Abschlüsse in dem fraglichen Land
ansprechen (siehe Punkt 3).
2. Die EU-Gesetzgebung
Artikel 57 des EU Vertrags bildet die rechtliche Grundlage für
die EU Gesetze zur gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen
und Diplomen. Die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen ist
eine der Begleitmaßnahmen, die die Freizügigkeit von
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen erst möglich macht.
Angestellte, die von Ihrem Arbeitgeber im Ausland stationiert (oder
dorthin entsandt) werden, haben nur selten Schwierigkeiten mit der
Anerkennung ihrer Qualifikationen. Viele werden jedoch von ihrem
Ehepartner oder Partner begleitet, der ebenfalls eine Beschäftigung
im Ausland sucht. Diese Familienmitglieder benötigen wie andere
Arbeitsuchende auch eine formelle Anerkennung ihrer Qualifikationen,
um eine Arbeit zu finden. Die formelle Anerkennung kann darüber
hinaus wichtig sein, um die Gehaltsstufe innerhalb des Unternehmens
festzusetzen.
Die erste Frage besteht darin, ob es sich bei Ihrem Beruf um einen
in Ihrem Gastland regulierten oder nicht regulierten Beruf handelt.
Bei einem regulierten Beruf gelten für die im Ausland Arbeitenden
entweder die branchenspezifischen oder die allgemeinen EU Richtlinien.
Regulierte Berufe dürfen nur von Personen ausgeübt
werden, die entsprechende Qualifikationen nachweisen können,
wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Rechnungsprüfer, Lehrer,
Krankengymnasten und Elektriker. Die Anzahl der regulierten Berufe
schwankt je nach Mitgliedstaat. Manche Berufe sind in bestimmten
Staaten reguliert, in anderen aber nicht.
a. Regulierte Berufe unter branchenspezifischen Richtlinien
Medizinische Berufe und Architekten
Wenn Sie Arzt, Krankenschwester, Zahnarzt, Hebamme, Veterinär,
Apotheker oder Architekt sind, unterliegen Ihre beruflichen Qualifikationen
branchenspezifischen Richtlinien, und die Ausbildung ist zu einem
bestimmten Grad auf EU-Ebene harmonisiert. Aus diesem Grund werden
die nationalen Qualifikationen in der Regel automatisch anerkannt,
so daß jemand mit einem solchen Beruf in jedem anderen EU-Land
als Selbständiger oder Angestellter tätig werden kann.
Sie müssen einen formellen Anerkennungsantrag an die zuständige
Behörde des Gastlandes stellen. Die Behörde muß
den Antrag innerhalb von drei Monaten bearbeiten. Entscheidungen
gegen eine Anerkennung müssen begründet werden, und es
muß möglich sein, bei den nationalen Gerichten gegen
solche Entscheidungen Berufungen einzulegen.
Vorgehensweise
Vorlage der Informationen und Dokumente bei den zuständigen
Behörden. Üblicherweise ist dabei eine Verwaltungsgebühr
zu entrichten.
In allen EU-Ländern gibt es Kontaktstellen, die Ihnen die zuständige
Behörde nennen können. Die Kontaktstellen sind zu finden
unter http://europa.eu.int/europedirect
Vorzulegende Dokumente:
- Antrag an die zuständige Behörde,
- Registrierungsformular,
- Identitätsnachweis, der beweist, daß Sie Angehöriger
der EU oder des EWR sind,
- offizielle Kopie Ihres Diploms.
b. Regulierte Berufe, die jedoch nicht den branchenspezifischen
Richtlinien unterliegen - das allgemeine System
Bei regulierten Berufen, die keiner vorübergehenden oder branchenspezifischen
Richtlinie unterliegen, gilt üblicherweise die allgemeine Richtlinie.
Der Hauptzweck der allgemeinen Richtlinien besteht in der Anerkennung
- nicht in der Harmonisierung. Diejenigen, die qualifiziert sind,
einen regulierten Beruf in einem der Mitgliedstaaten auszuüben,
sollten den gleichen Beruf in der gesamten Europäischen Union
ausüben dürfen. Da die Mindest-Ausbildungsanforderungen
jedoch nicht koordiniert sind, ermöglicht das allgemeine System
keine automatische Anerkennung der Qualifikationen. Die Anerkennung
ist zu beantragen.
Das allgemeine System gilt für Personen, die:
- Angehörige eines Mitgliedstaates sind,
- voll qualifiziert sind, einen regulierten Beruf in Mitgliedstaat
A auszuüben,
- diesen Beruf in Mitgliedstaat B ausüben wollen, in dem
der Beruf ebenfalls reguliert ist,
- jedoch keinem speziellen Anerkennungssystem unterliegen.
Wie kann man herausfinden, ob der fragliche Beruf reguliert
ist?
Über die Kontaktstellen im Heimatland oder im Gastland, zu
finden unter http://europa.eu.int/europedirect.
Informationen zu bestimmten regulierten Berufen sind ebenfalls zu
finden unter http://citizens.eu.int
Wie kann man die offizielle Anerkennung der beruflichen Qualifikationen
im Gastland erreichen?
Was anerkannt wird, ist das "Endprodukt", d.h. der akademische
Grad, der berufsbezogene Teil und die berufliche Erfahrung.
Der Antragsteller muß einen Anerkennungsantrag an die zuständige
Behörde des Gastlandes senden, das dann jeden Antrag einzeln
betrachtet. Diese Behörde hat vier Monate Zeit, um zu antworten.
- Die zuständige Behörde kann die professionellen Qualifikationen
so anerkennen, wie sie eingereicht wurden. In diesem Fall können
Sie Ihren Beruf unter den gleichen Bedingungen ausüben, wie
die Angehörigen des gastgebenden Mitgliedstaats. In einigen
Ländern, wie zum Beispiel dem Vereinigten Königreich,
müssen Sie sich von dem entsprechenden Berufsverband registrieren
lassen.
- Wenn die Behörden der Ansicht sind, daß die Ausbildung
des Antragstellers in bezug auf die Dauer erheblich von der Ausbildung
abweicht, die in diesem Bereich im Gastland üblich ist, kann
der Antragsteller / die Antragsteller gebeten werden, einen Erfahrungsnachweis
zu erbringen. Wenn es erhebliche inhaltliche Unterschiede gibt,
kann er/sie eine Anpassungsfrist auferlegt bekommen oder einem
Eignungstest im gastgebenden Mitgliedstaat unterzogen werden.
- Wenn der Antrag abgewiesen wird, muß die Begründung
für die Ablehnung klar dargestellt werden. Sie können
vor einem Gericht oder einem Arbeitsgericht des gastgebenden Mitgliedstaates
gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Die Institutionen der
Gemeinschaft sind nicht befugt, eine Verwaltungsentscheidung der
nationalen Behörden zurückzunehmen. Nur eine zuständige
nationale Behörde kann die Entscheidung, Ihren Antrag auf
Anerkennung abzulehnen, rückgängig machen.
Die zuständigen Behörden sind bei den oben erwähnten
Kontaktstellen zu erfahren: siehe auch die länderspezifischen
Kapitel in dem vorliegenden Handbuch.
Wenden Sie sich an die zuständige Behörde des gastgebenden
Mitgliedstaates, um vor Verlassen Ihres Heimatlandes eine vollständige
Liste der erforderlichen Dokumente zu bekommen. Üblicherweise
werden die folgenden Dokumente benötigt:
Möglicherweise erforderliche Dokumente
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (Kopie des Personalausweises
oder des Passes)
- Beglaubigte Kopie Ihres Diploms oder eines anderen formellen
Qualifikationsnachweises
- Dokument zur Beschreibung der Dauer und des Inhalts der Ausbildung
(z.B. Diplom-Begleitdokument für höhere Bildung oder
Zertifikats-Begleitdokument für berufliche Bildung)
- Dokument zur Beschreibung der beruflichen Fähigkeiten
- Bescheinigung der praktischen Berufsausbildung
Dokumente zur Beschreibung der beruflichen Erfahrung (z.B. Bescheinigung
durch den Arbeitgeber in dem Ursprungsmitgliedstaat)
In einigen Fällen sind ärztliche Bescheinigungen, Finanzbescheinigungen
und/oder polizeiliche Führungszeugnisse erforderlich (wenn
diese Anforderungen auch für Staatsangehörige des Gastlandes
gelten).
Wenn eine Übersetzung der Dokumente in die offizielle Sprache
/ die offiziellen Sprachen des Gastlandes erforderlich ist, muß
diese Übersetzung auf Kosten des Antragstellers durch einen
vereidigten Übersetzer angefertigt werden.
Es ist möglich, daß Sie Verwaltungsgebühren sowie
die Kosten für einen eventuell anfallenden Eignungstest bezahlen
müssen, diese Kosen dürfen jedoch die realen Kosten der
geleisteten Dienste nicht übersteigen.
Es gibt zahlreiche nationale Regelungen, die sich von Beruf zu
Beruf unterscheiden können (z.B. Regeln zur Registrierung bei
einem Berufsverband oder zu den Rechten und Pflichten eines Berufsstands).
Zur Erfragung der Regeln für Ihren Beruf, wenden Sie sich bitte
an die für Ihren Beruf zuständige Behörde.
b. Nicht regulierte Berufe
Wenn der Beruf in dem gastgebenden Mitgliedstaat nicht reguliert
ist, unterliegt er keinen formellen Beschränkungen durch die
EU. Das bedeutet, daß es auf europäischer Ebene keine
Behörde gibt, die für Fragen zu nicht regulierten Berufen,
die keiner Gemeinschaftsrichtlinie unterliegen, zuständig ist.
Theoretisch sind Sie frei, den entsprechenden Beruf in dem gastgebenden
Mitgliedstaat mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Staatsangehörigen
auszuüben.
Aber selbst wenn die Anerkennungsrichtlinien nicht anwendbar sind,
haben Sie bestimmte Rechte bezüglich der Anerkennung von Diplomen
und Abschlüssen. Die Behörden des Gastlandes sind auf
jeden Fall unter den Artikeln zur Freizügigkeit im EG-Vertrag
dazu verpflichtet, die in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen
Diplome und beruflichen Abschlüsse zur Kenntnis zu nehmen.
Der Europäische Gerichtshof hat viele Fälle bereits geschlichtet.
Es gibt viele Berichte, nach denen es in diesem Bereich tatsächlich
große Probleme gibt, da die unzureichende Kenntnis der Qualifikationen
in anderen Ländern die Freizügigkeit behindert. Probleme
entstehen besonders bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder
bei der Festlegung der Gehälter.
Bevor Sie ins Ausland gehen, sollten Sie sich mit Dokumentationen
bezüglich Ihrer beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen
versorgen.
In einigen Ländern bewertet das nationale Informationszentrum
für die Anerkennung akademischer Abschlüsse NARIC internationale
Berufsnachweise, selbst wenn es sich bei dem betroffenen Beruf um
nicht regulierte Berufe handelt. Das Zentrum kann auf Anfrage beratende
Erklärungen zu im Ausland erworbenen Qualifikationen geben
und diese mit vergleichbaren Qualifikationen des eigenen Landes
in Beziehung setzen.
Diplom-Begleitdokumente
Die europäische Kommission, der Europarat und UNESCO/CEPES
haben gemeinsam eine Vorlage für ein Diplom-Begleitdokument
entwickelt, das die Transparenz und die Anerkennung von Qualifikationen
zu akademischen und beruflichen Zwecken erleichtern soll. Die Vorlage
enthält eine Beschreibung des Systems der Hochschulausbildung
in jedem Land als Kontext für die Qualifikationen. Besonders
jungen Hochschulabsolventen wird empfohlen, ihre Hochschule um ein
solches Diplom-Begleitdokument zu bitten. Für weitere Informationen
siehe: http://europa.eu.int/comm/education/policies/rec_qual/rec_qual_de.html
Zertifikats-Begleitdokument
Das Zertfikats-Begleitdokument für Abschlüsse der beruflichen
Bildung wurde parallel zu den Diplom-Begleitdokumenten entwickelt.
Es enthält eine detaillierte Beschreibung der erworbenen Qualifikation
und wird von den ausstellenden Behörden herausgegeben. Weitere
Informationen unter http://www.cedefop.eu.int/transparency/certsupp.asp
Weitere Informationen
http://www.enic-naric.net/
http://europa.eu.int/comm/education/policies/rec_qual/rec_qual_de.html
http://www.ploteus.org/ploteus/portal/home.jsp
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