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Allgemeine Informationen

Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Diplome
 
1. Einleitung

In zahlreichen Ländern innerhalb der EU sind nicht nur die tatsächlichen Qualifikationen sondern auch die formellen Abschlüsse von grundlegender Bedeutung. Ihr Diplom kann entscheidend dafür sein, ob Sie eine Position bekommen, ganz egal, ob es sich um einen regulierten oder einen nicht regulierten Beruf handelt. Der Besitz eines bestimmten Titels oder der Nachweis einer vergleichbaren Ausbildung kann den Arbeitsvertrag, den Sie erhalten und/oder die Gehaltseinstufung entscheidend beeinflussen.

Ihre formelle Ausbildung kann für Ihren Arbeitgeber wichtig sein, weil er möglicherweise beweisen muß, daß er umsichtig gehandelt hat, als er Ihnen bestimmte Aufgaben erteilt hat. Wenn Sie nicht in der Lage sind, den Nachweis zu erbringen, daß Sie die erforderliche Ausbildung durchlaufen haben, ist der Arbeitgeber in manchen Ländern haftbar, wenn Ihre Arbeit zu Schäden führt.

Ihre Qualifikationen einschließlich aller Hochschulabschlüsse und ihrer Äquivalente kann einen entscheidenden Einfluß darauf haben, welcher Gewerkschaft Sie beitreten können, was wiederum einen Einfluß auf Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Gehaltsstufe haben kann. In einigen Ländern gilt die Mitgliedschaft in Gewerkschaften praktisch als Nachweis der Ausbildung und Qualifikation einer Person.

Aus diesem Grund sollten Sie immer eine detaillierte Beschreibung Ihrer Ausbildung sowie die Originale Ihrer Prüfungsnachweise und Zeugnisse vorlegen. Sie sollten Ihren nationalen Kontakt ebenfalls auf die Anerkennung Ihrer Abschlüsse in dem fraglichen Land ansprechen (siehe Punkt 3).

2. Die EU-Gesetzgebung

Artikel 57 des EU Vertrags bildet die rechtliche Grundlage für die EU Gesetze zur gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen und Diplomen. Die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen ist eine der Begleitmaßnahmen, die die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen erst möglich macht.

Angestellte, die von Ihrem Arbeitgeber im Ausland stationiert (oder dorthin entsandt) werden, haben nur selten Schwierigkeiten mit der Anerkennung ihrer Qualifikationen. Viele werden jedoch von ihrem Ehepartner oder Partner begleitet, der ebenfalls eine Beschäftigung im Ausland sucht. Diese Familienmitglieder benötigen wie andere Arbeitsuchende auch eine formelle Anerkennung ihrer Qualifikationen, um eine Arbeit zu finden. Die formelle Anerkennung kann darüber hinaus wichtig sein, um die Gehaltsstufe innerhalb des Unternehmens festzusetzen.

Die erste Frage besteht darin, ob es sich bei Ihrem Beruf um einen in Ihrem Gastland regulierten oder nicht regulierten Beruf handelt. Bei einem regulierten Beruf gelten für die im Ausland Arbeitenden entweder die branchenspezifischen oder die allgemeinen EU Richtlinien.

Regulierte Berufe dürfen nur von Personen ausgeübt werden, die entsprechende Qualifikationen nachweisen können, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Rechnungsprüfer, Lehrer, Krankengymnasten und Elektriker. Die Anzahl der regulierten Berufe schwankt je nach Mitgliedstaat. Manche Berufe sind in bestimmten Staaten reguliert, in anderen aber nicht.

a. Regulierte Berufe unter branchenspezifischen Richtlinien

Medizinische Berufe und Architekten

Wenn Sie Arzt, Krankenschwester, Zahnarzt, Hebamme, Veterinär, Apotheker oder Architekt sind, unterliegen Ihre beruflichen Qualifikationen branchenspezifischen Richtlinien, und die Ausbildung ist zu einem bestimmten Grad auf EU-Ebene harmonisiert. Aus diesem Grund werden die nationalen Qualifikationen in der Regel automatisch anerkannt, so daß jemand mit einem solchen Beruf in jedem anderen EU-Land als Selbständiger oder Angestellter tätig werden kann.

Sie müssen einen formellen Anerkennungsantrag an die zuständige Behörde des Gastlandes stellen. Die Behörde muß den Antrag innerhalb von drei Monaten bearbeiten. Entscheidungen gegen eine Anerkennung müssen begründet werden, und es muß möglich sein, bei den nationalen Gerichten gegen solche Entscheidungen Berufungen einzulegen.

Vorgehensweise

Vorlage der Informationen und Dokumente bei den zuständigen Behörden. Üblicherweise ist dabei eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.
In allen EU-Ländern gibt es Kontaktstellen, die Ihnen die zuständige Behörde nennen können. Die Kontaktstellen sind zu finden unter http://europa.eu.int/europedirect

Vorzulegende Dokumente:

  • Antrag an die zuständige Behörde,
  • Registrierungsformular,
  • Identitätsnachweis, der beweist, daß Sie Angehöriger der EU oder des EWR sind,
  • offizielle Kopie Ihres Diploms.


b. Regulierte Berufe, die jedoch nicht den branchenspezifischen Richtlinien unterliegen - das allgemeine System

Bei regulierten Berufen, die keiner vorübergehenden oder branchenspezifischen Richtlinie unterliegen, gilt üblicherweise die allgemeine Richtlinie.

Der Hauptzweck der allgemeinen Richtlinien besteht in der Anerkennung - nicht in der Harmonisierung. Diejenigen, die qualifiziert sind, einen regulierten Beruf in einem der Mitgliedstaaten auszuüben, sollten den gleichen Beruf in der gesamten Europäischen Union ausüben dürfen. Da die Mindest-Ausbildungsanforderungen jedoch nicht koordiniert sind, ermöglicht das allgemeine System keine automatische Anerkennung der Qualifikationen. Die Anerkennung ist zu beantragen.

Das allgemeine System gilt für Personen, die:

  • Angehörige eines Mitgliedstaates sind,
  • voll qualifiziert sind, einen regulierten Beruf in Mitgliedstaat A auszuüben,
  • diesen Beruf in Mitgliedstaat B ausüben wollen, in dem der Beruf ebenfalls reguliert ist,
  • jedoch keinem speziellen Anerkennungssystem unterliegen.

Wie kann man herausfinden, ob der fragliche Beruf reguliert ist?

Über die Kontaktstellen im Heimatland oder im Gastland, zu finden unter http://europa.eu.int/europedirect.
Informationen zu bestimmten regulierten Berufen sind ebenfalls zu finden unter http://citizens.eu.int

Wie kann man die offizielle Anerkennung der beruflichen Qualifikationen im Gastland erreichen?

Was anerkannt wird, ist das "Endprodukt", d.h. der akademische Grad, der berufsbezogene Teil und die berufliche Erfahrung.
Der Antragsteller muß einen Anerkennungsantrag an die zuständige Behörde des Gastlandes senden, das dann jeden Antrag einzeln betrachtet. Diese Behörde hat vier Monate Zeit, um zu antworten.

  1. Die zuständige Behörde kann die professionellen Qualifikationen so anerkennen, wie sie eingereicht wurden. In diesem Fall können Sie Ihren Beruf unter den gleichen Bedingungen ausüben, wie die Angehörigen des gastgebenden Mitgliedstaats. In einigen Ländern, wie zum Beispiel dem Vereinigten Königreich, müssen Sie sich von dem entsprechenden Berufsverband registrieren lassen.
  2. Wenn die Behörden der Ansicht sind, daß die Ausbildung des Antragstellers in bezug auf die Dauer erheblich von der Ausbildung abweicht, die in diesem Bereich im Gastland üblich ist, kann der Antragsteller / die Antragsteller gebeten werden, einen Erfahrungsnachweis zu erbringen. Wenn es erhebliche inhaltliche Unterschiede gibt, kann er/sie eine Anpassungsfrist auferlegt bekommen oder einem Eignungstest im gastgebenden Mitgliedstaat unterzogen werden.
  3. Wenn der Antrag abgewiesen wird, muß die Begründung für die Ablehnung klar dargestellt werden. Sie können vor einem Gericht oder einem Arbeitsgericht des gastgebenden Mitgliedstaates gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Die Institutionen der Gemeinschaft sind nicht befugt, eine Verwaltungsentscheidung der nationalen Behörden zurückzunehmen. Nur eine zuständige nationale Behörde kann die Entscheidung, Ihren Antrag auf Anerkennung abzulehnen, rückgängig machen.

Die zuständigen Behörden sind bei den oben erwähnten Kontaktstellen zu erfahren: siehe auch die länderspezifischen Kapitel in dem vorliegenden Handbuch.

Wenden Sie sich an die zuständige Behörde des gastgebenden Mitgliedstaates, um vor Verlassen Ihres Heimatlandes eine vollständige Liste der erforderlichen Dokumente zu bekommen. Üblicherweise werden die folgenden Dokumente benötigt:

Möglicherweise erforderliche Dokumente

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Kopie des Personalausweises oder des Passes)
  • Beglaubigte Kopie Ihres Diploms oder eines anderen formellen Qualifikationsnachweises
  • Dokument zur Beschreibung der Dauer und des Inhalts der Ausbildung (z.B. Diplom-Begleitdokument für höhere Bildung oder Zertifikats-Begleitdokument für berufliche Bildung)
  • Dokument zur Beschreibung der beruflichen Fähigkeiten
  • Bescheinigung der praktischen Berufsausbildung

Dokumente zur Beschreibung der beruflichen Erfahrung (z.B. Bescheinigung durch den Arbeitgeber in dem Ursprungsmitgliedstaat)

In einigen Fällen sind ärztliche Bescheinigungen, Finanzbescheinigungen und/oder polizeiliche Führungszeugnisse erforderlich (wenn diese Anforderungen auch für Staatsangehörige des Gastlandes gelten).

Wenn eine Übersetzung der Dokumente in die offizielle Sprache / die offiziellen Sprachen des Gastlandes erforderlich ist, muß diese Übersetzung auf Kosten des Antragstellers durch einen vereidigten Übersetzer angefertigt werden.

Es ist möglich, daß Sie Verwaltungsgebühren sowie die Kosten für einen eventuell anfallenden Eignungstest bezahlen müssen, diese Kosen dürfen jedoch die realen Kosten der geleisteten Dienste nicht übersteigen.

Es gibt zahlreiche nationale Regelungen, die sich von Beruf zu Beruf unterscheiden können (z.B. Regeln zur Registrierung bei einem Berufsverband oder zu den Rechten und Pflichten eines Berufsstands). Zur Erfragung der Regeln für Ihren Beruf, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Beruf zuständige Behörde.

b. Nicht regulierte Berufe

Wenn der Beruf in dem gastgebenden Mitgliedstaat nicht reguliert ist, unterliegt er keinen formellen Beschränkungen durch die EU. Das bedeutet, daß es auf europäischer Ebene keine Behörde gibt, die für Fragen zu nicht regulierten Berufen, die keiner Gemeinschaftsrichtlinie unterliegen, zuständig ist. Theoretisch sind Sie frei, den entsprechenden Beruf in dem gastgebenden Mitgliedstaat mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Staatsangehörigen auszuüben.

Aber selbst wenn die Anerkennungsrichtlinien nicht anwendbar sind, haben Sie bestimmte Rechte bezüglich der Anerkennung von Diplomen und Abschlüssen. Die Behörden des Gastlandes sind auf jeden Fall unter den Artikeln zur Freizügigkeit im EG-Vertrag dazu verpflichtet, die in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Diplome und beruflichen Abschlüsse zur Kenntnis zu nehmen. Der Europäische Gerichtshof hat viele Fälle bereits geschlichtet.

Es gibt viele Berichte, nach denen es in diesem Bereich tatsächlich große Probleme gibt, da die unzureichende Kenntnis der Qualifikationen in anderen Ländern die Freizügigkeit behindert. Probleme entstehen besonders bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder bei der Festlegung der Gehälter.

Bevor Sie ins Ausland gehen, sollten Sie sich mit Dokumentationen bezüglich Ihrer beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen versorgen.

In einigen Ländern bewertet das nationale Informationszentrum für die Anerkennung akademischer Abschlüsse NARIC internationale Berufsnachweise, selbst wenn es sich bei dem betroffenen Beruf um nicht regulierte Berufe handelt. Das Zentrum kann auf Anfrage beratende Erklärungen zu im Ausland erworbenen Qualifikationen geben und diese mit vergleichbaren Qualifikationen des eigenen Landes in Beziehung setzen.

Diplom-Begleitdokumente

Die europäische Kommission, der Europarat und UNESCO/CEPES haben gemeinsam eine Vorlage für ein Diplom-Begleitdokument entwickelt, das die Transparenz und die Anerkennung von Qualifikationen zu akademischen und beruflichen Zwecken erleichtern soll. Die Vorlage enthält eine Beschreibung des Systems der Hochschulausbildung in jedem Land als Kontext für die Qualifikationen. Besonders jungen Hochschulabsolventen wird empfohlen, ihre Hochschule um ein solches Diplom-Begleitdokument zu bitten. Für weitere Informationen siehe: http://europa.eu.int/comm/education/policies/rec_qual/rec_qual_de.html

Zertifikats-Begleitdokument

Das Zertfikats-Begleitdokument für Abschlüsse der beruflichen Bildung wurde parallel zu den Diplom-Begleitdokumenten entwickelt. Es enthält eine detaillierte Beschreibung der erworbenen Qualifikation und wird von den ausstellenden Behörden herausgegeben. Weitere Informationen unter http://www.cedefop.eu.int/transparency/certsupp.asp

Weitere Informationen

http://www.enic-naric.net/
http://europa.eu.int/comm/education/policies/rec_qual/rec_qual_de.html
http://www.ploteus.org/ploteus/portal/home.jsp

 

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